Wichtige Regelungen/Hinweise

Nach §§ 67 und 69 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) weisen wir darauf hin, dass Ihr(e) Kind(er) schulpflichtig ist/(sind) und Sie als Erziehungsberechtigte für die Einhaltung dieser Schulpflicht zu sorgen haben. Eine Verletzung der Schulpflicht zieht daher negative Konsequenzen bei der Leistungsbewertung, der Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens sowie hinsichtlich des Ergreifens pädagogischer und Ordnungsmaßnahmen nach sich (HSchG §§ 73 und  82).

 

Entschuldigungen:

Wir machen Sie als Erziehungsberechtigte noch einmal darauf aufmerksam, dass Sie nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Erster Teil Grundlagen Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 2 bei Versäumnissen Ihres Kindes der Schule spätestens am dritten Tag den Grund des Fernbleibens schriftlich mitzuteilen haben. Unentschuldigte Versäumnisse werden nach Tagen und Stunden im Zeugnis vermerkt.

Beurlaubungen:

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin kann auf schriftlichen Antrag eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen genehmigen. Bei einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen ist der Antrag schriftlich bei der Schulleiterin zu stellen.

Urlaub in Verbindung mit Ferien:

Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst grundsätzlich spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin schriftlich zu stellen und zu begründen.

Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen.

Wir verweisen noch einmal auf die Erziehungsvereinbarung unserer Schule. Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol, Drogen und koffeinhaltigen Getränken sind auf dem Schulgelände absolut untersagt.

Des Weiteren bitten wir Sie, Ihren Kindern keine größeren Geldbeträge, Smartphones, mp3-player, i-Pads usw. mitzugeben. Für diese wird keine Haftung seitens der Schule übernommen.

Schulbücher:

Ihre Kinder haben für das neue Schuljahr Schulbücher erhalten. Verpflichtung der Benutzer ist, die Bücher pfleglich zu behandeln, mit einem Schutzumschlag zu versehen und bei Beschädigung oder Verlust von Büchern Schadensersatz zu leisten.