Schulfahrtenkonzept

Schulwanderungen und Schulfahrten sind wichtige Elemente des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen.

Als Teil der pädagogischen Konzeption fördern sie gemeinsame neue Erfahrungen und Erlebnisse, sie tragen dazu bei, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen und den Gemeinschaftssinn zu fördern.

Die schulischen Gremien verankern Konzeption und Gestaltung von Schulwanderungen und Schulfahrten im Schulprogramm. Art und Umfang der Veranstaltungen müssen aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule abgeleitet sowie altersgemäß und mit vertretbarem finanziellen Aufwand gestaltet werden.

 

Regelungen für die einzelnen Schulformen und -stufen

  1. Während eines Schuljahres können je Klasse oder Lerngruppe bis zu acht Unter-richtstage für entsprechende Veranstaltungen in Anspruch genommen werden.
  2. In den Jahrgangsstufen 5-10 können bis zu fünf Unterrichtstage zu einer mehr- tägigen Veranstaltung verbunden werden.
  3. In den Jahrgangsstufen 5-10 kann ein/e Schüler/in höchstens an drei mehrtägigen Veranstaltungen, die sich auf drei verschiedene Schuljahre und drei verschiedene Kalenderjahre verteilen müssen, teilnehmen.
  4. Eine Studienfahrt nach Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen oder eine Fahrt im Austausch mit Partnerschulen kann zusätzlich stattfinden.
  5. Für Inlandsstudienfahrten können bis zu fünf Unterrichtstage, für Auslandsstudien-fahrten bis zu zehn Unterrichtstage in Anspruch genommen werden.
  6. Im Hinblick auf die finanzielle Belastung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler/innen soll im Laufe eines Schuljahres und eines Kalenderjahres nur eine mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. Bei der Planung von mehrtägigen Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden darf.
  7. Schüler/innen, die aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen an Veran-staltungen nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht anderer Klassen.

 

Der Wander-und Fahrtenplan einer Schule berücksichtigt:

-          eintägige Wanderungen

-          mehrtägige Wanderfahrten

-          Schullandheimaufenthalte

-          Studienfahrten mit besonderem unterrichtlichen Bezug ( in der Regel ab Jahrgangsstufe 9)

-          internationale Begegnungsfahrten/Fahrten im Austausch mit Partnerschulen

-          mehrtägige Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt

-         Unterrichtsgänge und Fahrten in Verbindung mit Unterrichtsinhalten (z.B. Betriebserkundungen,

          Chor- und Orchesterreisen)

(Hessisches Kultusministerium, Schulwanderungen und Schulfahrten, Erlass vom 07. Dezember 2009, Abl. 1/10, S. 24)

 

Schulwanderungen und Schulfahrten haben einen besonderen Stellenwert in der Schullaufbahn einer/s Schüler/in. Sie sind selbstverständlich geprägt durch Vorfreude, neue Erfahrungen und Erkenntnisse. Dabei werden pädagogische und inhaltliche Ziele verfolgt, die den regulären Unterricht ergänzen. Fächerspezifische Exkursionen und Wandertage runden das Gesamtfahrtenkonzept ab.

 

Vereinbarung: Schulfahrten der Ense-Schule

Jahrgangsstufe/Klasse

Termin

Dauer

Ziel

5./6.

vor den Sommerferien

3 Tage

Auswahl treffen die Klassenlehrer/innen

9H

vor den Sommerferien

3-5 Tage

Fahrt in eine deutsche Großstadt

10

vor den Sommerferien

5 Tage

Fahrt in eine deutsche Großstadt

8-10

zweite Schulwoche nach den Sommerferien

5 Tage

Internationale Begegnungsfahrten nach London/ Großbritannien bzw. Frankreich (im Wechsel)

 

Evaluation

Das Schulfahrtenkonzept wird in der Regel durch die beteiligten Lehrkräfte, die Gesamtkonferenz, die Jahrgangsstufen- und die Schulkonferenz jährlich evaluiert. Im Fokus steht dabei die Frage, ob die Ense-Schule mit den durchgeführten Fahrten ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht geworden ist