Die Rechtschreibförderung an der Ense-Schule

Wir erteilen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sechs Stunden Deutschunterricht. Das ist eine Stunde mehr als offiziell vorgeschrieben.

Der Rechtschreibförderung soll lt. Hessischem Schulgesetz in den Jahrgangsstufen 5 und 6 besondere Bedeutung beigemessen werden. Daher werden zu Beginn und am Ende des 5. und 6. Schuljahres in allen infrage kommenden Klassen durch die Deutschlehrer/innen Rechtschreibtests nach der Münsteraner Rechtschreibanalyse in Zusammenarbeit mit der Universität Münster durchgeführt. Partiell werden auch Schüler/innen zu Beginn der Jahrgangsstufe 7 noch einmal getestet. Dies ermöglicht eine individuelle, rasche und umfassende computergestützte Diagnose von Stärken und Schwächen der/des einzelnen Schülerin/s. Darauf aufbauend wird ein differenzierter Förderplan mit passenden Fördermaterialien vorgeschlagen. Das bedeutet, dass für jede/n Schüler/in ein individueller Förderplan je nach den persönlichen Förderschwerpunkten erstellt wird. Die Schüler/innen, deren Lese- und Rechtschreibleistungen nach dem Beschluss der Klassenkonferenz für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden, haben in der Regel die Verpflichtung, an einem LRS-Förderkurs teilzunehmen. Alle anderen Schüler/innen, deren Rechtschreibleistungen schwach sind, haben auf Empfehlung der Klassenkonferenz am Deutsch-Förderkurs teilzunehmen. Dabei besteht eine Aufgliederung in die Jahrgangsstufen 5 und 6. Die Schüler/innen bekommen Übungsmaterialien, ihren derzeitigen Förderschwerpunkten entsprechend, zur Verfügung gestellt. Wie sieht nun aber die Erfolgsbilanz aus? Die Auswertungen belegen, dass die meisten Schüler/innen ihre Leistungen verbessert haben.

Dennoch gibt es selbstverständlich auch immer wieder Schüler/innen, die zuweilen auf einen nennenswerten Erfolg warten müssen. Sie werden weiterhin an diesem arbeiten müssen.